Insektizide erhalten Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenanbau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel erweiterte Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen.