Gemäß aktueller Vorhersagen drohen am kommenden Wochenende rübenschädigende Fröste bis – 6° Grad. Daher haben sich Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. darauf verständigt, dass:
• ab Mittwoch, dem 19.11.2025 mit dem Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen werden soll
• zunächst bitte alle bereits gerodeten Rübenmieten mit einem Verladedatum ab Mittwoch, dem 03.12.2025 zugedeckt werden
• für Rübenmieten die nach den drohenden Wochenendfrösten ab KW 48 gerodet werden, eine Zudeckung für Liefertermine ab Montag, dem 15.12.2025 gilt
• die Mietenabdeckung in allen rheinischen Fabrikgebieten durchgeführt wird.
Als Rübenanbauer sorgen Sie bitte dafür, dass gerodete Flächen im Rübenportal/F2F dokumentiert werden. Dies kann über den jeweiligen Hauptfrachtführer oder den zuständigen Mietenpfleger geschehen. Nicht alle Roderbetreiber nutzen das Planungssystem in F2F. Der Mietenpfleger fährt nur Flächen an, die im System den Status „fertig gerodet“ anzeigen. Frost geschädigte Rüben werden nur entschädigt wenn die Rübenmiete vollständig und rechtzeitig vor dem Frost zugedeckt war und die Zudeckung im Rübenportal durch den Mietenpfleger dokumentiert ist.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bonn/Köln, den 18. November 2025
Rheinischer Rübenbauer-Verband e.V. Pfeifer & Langen GmbH & Co.KG
