Insektizide erhalten Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenanbau

Datum des Artikels Freitag, 04.04.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel erweiterte Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen.

Hintergrund ist der Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade, welche die Krankheiten SBR und Stolbur überträgt. Die Notfallzulassung gilt für die Produkte Carnadine 200, Mospilan SG, Danjiri, SIVANTO prime, Karate Zeon, Kaiso Sorbie und Decis forte.
Des Weiteren erhielt Pirimor G eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Zuckerrüben.
Der Einsatz der zugelassenen Insektizide darf erst nach einem vorherigen amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden erfolgen. Einzelheiten zu den Notfallzulassungen und den Anwendungsbestimmungen erhalten Sie über das BVL und die Landwirtschaftskammer NRW.