Die Notfallzulassung der Acetampiprid-haltigen Insektizide gilt für 120 Tage ab dem 30. März 2022 (Mospilan SG) bzw. 01. April 2022 (Carnadine). Für Carnadine und Mospilan ist die Auflage NG-unkodiert: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Planzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid PIRIMOR G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) eine Zulassung für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Die Genehmigung ist auf 120 Tage begrenzt und ist gültig ab dem 10.05.2022 bis einschließlich 06.09.2022.