Die Notfallzulassung gilt für 120 Tage in der kommenden Anbausaison ab dem 30. März bzw. 01. April 2022. Zu beachten ist die Auflage NG-unkodiert: „Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.“