Gemäß Anwendungsbestimmung darf Cruiser 600 FS gebeiztes Zuckerrübensaatgut nicht überlagert werden; Restmengen dürfen nicht in den Betrieben verbleiben. Pfeifer & Langen muss bis zum 1. Juli 2021 dem Direktor der Landwirtschaftskammer als Kontrollbehörde eine Liste mit den Mengen des jeweils von den landwirtschaftlichen Betrieben zurückerhaltenen Cruiser-Saatgutes übergeben.