Die Zuckerfabriken in Appeldorn und Euskirchen folgen am 5. bzw. 8. Oktober. Hauptursache für den seit langer Zeit spätesten Kampagnebeginn im Rheinland ist eine abermals ausgeprägte Sommertrockenheit. So fielen beispielsweise am Standort Kerpen-Buir im Kern der Köln-Aachener Bucht vom 1. April bis 23. September lediglich knapp über 100 mm Regen. Durch den späteren Kampagnebeginn in Verbindung mit einer längeren Standzeit der Rüben hoffen die Rübenanbauer, bei einsetzenden Niederschlägen noch Ertragszuwachs generieren zu können.
„Trotz der permanent knappen Wasserversorgung haben sich die Rüben allerdings insgesamt noch vergleichsweise gut entwickelt, wobei die regionalen Unterschiede enorm sind“, resümiert Bernhard Conzen, Vorsitzender des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes e.V., (RRV) die aktuelle Situation. Dies belege das grundsätzlich hohe Kompensationsvermögen der Rübe gegenüber extremen Wetterlagen. „Aber nicht nur deswegen muss die Zuckerrübe auch in Zukunft ein bedeutender Bestandteil heimischer Fruchtfolgen bleiben“, so Conzen weiter. „In Zeiten einer zunehmend ökologisch ausgerichteten EU-Agrarpolitik wächst ihre Bedeutung als Gesundungsfrucht in getreidereichen Fruchtfolgen, die zudem nur geringe Stickstoffreste nach ihrer Ernte im Boden hinterlässt“.
Damit der Zuckerrübenanbau seine Bedeutung im deutschen und rheinischen Ackerbau behält müssten sich allerdings die Zuckerpreise auf auskömmlichem Niveau stabilisieren und die EU ihre agrarpolitischen Hausaufgaben machen. Wettbewerbsverzerrungen durch gekoppelte Rübenbeihilfen in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten und ungleiche Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln zum Nachteil der deutschen Anbauer gefährden die Zukunft der hiesigen Zuckerwirtschaft. „Natürliche Herausforderungen wie Hitze, Trockenheit oder Schädlingsbefall muss man hinnehmen und mit bestmöglichen ackerbaulichen Maßnahmen begegnen. Agrarpolitisch bedingte Marktverwerfungen allerdings sind inakzeptabel für die Betroffenen und müssen im Sinne eines wirklichen Gemeinschaftsmarktes schnellstmöglich beendet werden“.
Bonn, den 25. September 2020