RRV begrüßt regionale Notfallzulassung für Rübenbeize Cruiser 600 FS

Datum des Artikels Montag, 14.12.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Antrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen stattgegeben...

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute dem Antrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf Notfallzulassung der Rübenbeize Cruiser 600 FS mit dem Wirkstoff Thiamethoxam stattgegeben und für das rheinische Rübenanbaugebiet eine Zulassung vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt. „Die rheinischen Rübenanbauer sind sehr erleichtert“, sagt der RRV-Vorsitzende Bernhard Conzen. Der Befall mit Viröser Rübenvergilbung habe sich im Jahr 2020 im rheinischen Rübenanbaugebiet massiv ausgedehnt. Trotz intensivem Monitoring und Bekämpfung der virusübertragenden Grünen Pfirsichblattläuse nach Schadschwellenprinzip sei es nicht gelungen, die starke Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Aktuell sei man mit den vorhandenen Möglichkeiten nicht in der Lage, die Krankheit in ausreichendem Maße zu unterdrücken. Eine weitere Ausbreitung der Virösen Rübenvergilbung hätte zu erheblichen Ertrags- und Einkommenseinbußen geführt und damit den rheinischen Rübenanbau existentiell bedroht, so Bernhard Conzen weiter. In den Jahren 2019 und 2020 durchgeführte Proberodungen des RRV ergaben in den vom Vergilbungsvirus befallenen Flächenteilen im Vergleich zu den gesunden Bestandesbereichen einen Zuckerertragsverlust von 34 %.

Für den RRV-Vorsitzenden Conzen ist die Bekämpfung virusübertragender Blattläuse mittels Beize auch ein Element ackerbaulicher Nachhaltigkeit: „Insektizidapplikationen im frühen Jugendstadium der Rüben auf noch weitgehend unbewachsene Flächen widersprechen meinem pflanzenbaulichen Grundverständnis. Auch hier hilft uns die Notfallzulassung der Rübenbeize Cruiser 600 FS sehr weiter.“

Ausdrücklich dankt Bernhard Conzen dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium für den sachgerechten Umgang mit der Thematik und für die Antragstellung.

Bonn, den 14. Dezember 2020