Rübenlieferungsvertrag

Die Vorgaben der Gemeinsamen EU-Marktordnung von 2013 für den Zuckersektor gilt es in Form von Rübenlieferungsverträgen und Branchenvereinbarungen regional umzusetzen. Hier vertritt der Rheinische Rübenbauer-Verband e.V. die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Zuckerindustrie.

Ökonomische Aspekte, das bedeutet die Aushandlung einer marktangepassten und auskömmlichen Rübenbezahlung, einer sachgerechten Rübenbewertung sowie Fragen zu Vertragsmengen spielen hierbei die zentrale Rolle.

Die Verhandlungen werden in Zeiten steigenden Wettbewerbs und volatileren Märkten zunehmend schwieriger. Dennoch ist beiden Seiten klar, dass sie ohne die andere Seite “nicht kann”: Keine Zuckerfabrik arbeitet ohne den Rohstoff Rübe und ohne Zuckerfabrik fehlt der Zuckerrübe dier Verarbeitungsmöglichkeit.