„Damit nimmt man uns künftig die Möglichkeit eines besonders gezielten Pflanzenschutzes. Der Biodiversität hilft diese Entscheidung nicht. Nun zwingt man uns wieder zu wiederholten Flächenapplikationen“, so Bernhard Conzen, Vorsitzender des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes (RRV). Conzen bedauert, dass letztendlich Sachargumente für eine Ausnahmeregelung beim Zuckerrübenanbau für die Entscheidungsträger offensichtlich weniger relevant waren als die öffentliche Meinung. Da die Rüben in ihrer Wachstumszeit nicht blühen, sind sie auch nicht Bienen-attraktiv. Ein Neonicotinoidverbot wird für den Zuckerrübenanbau mit höheren Kosten und geringerer Wirksamkeit der Behandlungsmaßnahmen verbunden sein und damit die Wirtschaftlichkeit des Anbaus zusätzlich unter Druck setzen. Bonn, den 27. April 2018