Nachhaltige Pflanzenschutz-VO: Realitätsnähe anstelle Dogmatismus gefordert

Datum des Artikels Montag, 18.09.2023

Zu einem Meinungsaustausch über die möglichen Folgen einer 1:1-Umsetzung des derzeit vorliegenden Vorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzen­schutzmitteln („SUR“) auf den Zuckerrübenanbau und die regionale Zuckerwirtschaft trafen sich vor kurzem die Abgeordneten Stefan Rouenhoff (MdB CDU) und Stephan Wolters (MdL CDU), beide aus dem Kreis Kleve, mit Vertretern des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes e.V. (RRV) in Geldern. 

Die Zusammenkunft fand auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Florian Oymans, Zuckerrübenanbauer und RRV-Beiratsvertreter für den Kreis Kleve, statt.

Der RRV-Vorsitzende Bernhard Conzen erläuterte bei dem Treffen, dass die Bran­che selbst kontinuierlich an einer Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes arbeite. Auf absehbare Zeit sei ein völliger Verzicht jedoch wegen unzureichender Möglichkeiten zur alternativen Unkraut-, Krankheits- und Schädlingsbekämpfung nicht realisierbar und gefährde den Rübenanbau in seiner Existenz. Allein über das geplante völlige Pflanzen­schutzmittelverbot in sensiblen Gebieten träfe eine Umsetzung des SUR-Vorschlags über 60 % der Ackerfläche in NRW und damit auch wesentliche Rübenanbaugebiete.

Die Abgeordneten Rouenhoff und Wolters unterstützen grundsätzlich Reduktionsziele beim Pflanzenschutz, halten aber die Entwicklung von Umsetzungskonzepten ohne Einbeziehung der Landwirtschaft für unverantwortbar. Auf den rheinischen Zuckerrübenanbau bezogen stellten sie fest, dass dieser auf hoch produktiven Standorten und bei kurzen Transportstre­cken außerordentlich verbrauchernah erfolge. Eine Verordnung, die den heimischen Zucker­rübenanbau beende, hätte zwangsläufig auch die Schließung von Zuckerfabrikstandorten zur Folge. Die Produktion würde auf entferntere und weniger produktive Standorte wandern und der Lebensmittelzucker müsse importiert werden. Die Umsetzung einer solchen Verord­nung hätte somit ökonomisch und ökologisch gravierende Nachteile. Alle Beteiligten halten es für zwingend erforderlich, die relevante Gebietskulisse der Verordnung vor einem Erlass neu zu definieren, und Umsetzungszeiträume und Reduktionsziele so festzulegen, dass sie für die Zucker­rübenanbauer realisierbar sind.

 

Kleve, Geldern, Bonn, den 18. September 2023

Stefan Rouenhoff (MdB), Stephan Wolters, (MdL NRW), Rhein. Rübenbauer-Verband e.V.