Laut übereinstimmenden Meldungen der Wetterdienste ist in der Nacht vom 08. auf den 09. Dezember mit stärkeren und anhaltenden Frösten zu rechnen (regional bis -5°C). Diese Fröste werden Rüben, die in Feldrandmieten lagern, durchfrieren lassen und können spätestens beim Wiederauftauen erheblich schädigen. Um zu gewährleisten, dass es in den letzten Kampagnetagen und -wochen nicht zu Frostschäden an Rüben in Feldrandmieten, Verarbeitungsproblemen in den Zuckerfabriken durch frostgeschädigte Rüben und zu Abzügen kommt, sollten spät zu liefernde Rübenmieten zugedeckt werden.
Der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen rufen daher dazu auf, Rübenmieten, die ab dem 15.12.2022 noch verladen und in die Zuckerfabriken Appeldorn, Euskirchen und Jülich geliefert werden, abzudecken. Wir empfehlen, zuletzt abzuholende bzw. zu liefernde Rüben zuerst zu schützen. Die Abdeckung muss vor dem Eintritt stärkerer Fröste bis zum 08.12.2022 erfolgt sein.
Die Mietenabdeckung im alten 3-jährigen Vertrag ist prinzipiell freiwillig, im neuen unbefristeten Vertrag übernimmt der Frostfonds das Mietenmanagement. Der Anspruch für eine Entschädigung aus dem Frostfonds besteht nur bei Schäden, die trotz rechtzeitiger und vollständiger Abdeckung der Mieten entstanden sind (Feststellung bei der Rübenbewertung in den Zuckerfabriken).
Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung ist die Mitteilung der vollständigen Mietenabdeckung innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Abdeckung an die zuständige Zuckerfabrik.
Im Falle der maschinellen Abdeckung übernimmt der Mietenpfleger die Mitteilung an die Zuckerfabrik. Landwirte, die ihre Rübenmieten selbst abdecken, finden die Protokolle zur Mietenabdeckung im Internet unter www.rrvbonn.de und unter www.liz-online.de.
Rheinischer Rübenbauer-Verband e.V.
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG
Köln/Bonn, den 05. Dezember 2022