Alle Rüben in den Fabriken - Ende eines wechselhaften Anbaujahres

Datum des Artikels Freitag, 06.01.2023

In dieser Woche wurde die rheinische Rübenkampagne 2022/23 in den Zuckerfabriken Appeldorn und Euskirchen abgeschlossen. Die Zuckerfabrik Jülich beendete die Rübenannahme bereits am 24. Dezember...

Das gesamte Rübenjahr 2022/23 war geprägt von Wechselhaftigkeit. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mit nachfolgend explodierenden Düngemittel- und Energiepreisen und Unsicherheiten bezüglich der Energieversorgung der Zuckerfabriken, sowie abermals extreme Wetterlagen mit zweimonatiger sommerlicher Trockenheit und einem massiven Kälteeinbruch Anfang Dezember erschwerten Anbau, Ernte und Anlieferung der Rüben. Hinzu kamen Herausforderungen bei der Blattlaus-, Unkraut- und Krankheitskontrolle.

Ein wüchsiger Frühsommer, die schnelle Anpassungsreaktion des Zuckerunternehmens bei der Energieversorgung der Zuckerfabriken und das starke Regenerationsvermögen der Rübe nach dem Wiedereinsetzen der Niederschläge in Verbindung mit einem späteren Kampagnebeginn wirkten den Erschwernissen allerdings entgegen. Letztendlich konnten alle angebauten Rüben angeliefert und verarbeitet werden. Mit einem Rübenertrag von knapp 80 t/ha und einem Zuckergehalt von rund 17 % - bei allerdings großen standortspezifischen Unterschieden - wurde insgesamt noch ein durchschnittlicher Zuckerertrag erzielt. Damit war lange Zeit nicht zu rechnen. Zusammen mit den aktuell hohen Zucker- und Rübenpreisen kann das Zuckerwirtschaftsjahr 2022/23 letztendlich noch mit einem wirtschaftlich erfreulichen Ergebnis abgeschlossen werden.

Mit Nachdruck weist der Rheinische Rübenbauer-Verband darauf hin, dass neben auskömmlichen Rübenpreisen vor allem ein realitätsnahes rechtliches Regelwerk den Pflanzenschutzmitteleinsatz betreffend eine zentrale Voraussetzung für die nachhaltige Sicherstellung des heimischen Rübenanbaus ist. Bereits Vorschläge wie im vorliegenden Entwurf der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln führen zu großer Verunsicherung auf Seiten der landwirtschaftlichen Praxis. Eine 1:1-Umsetzung hätte das weitgehende Ende des hiesigen Rübenanbaus zur Folge. Tiefergehende Folgenabschätzungen und realitätsnahe Umsetzungskonzepte von Green-Deal-Vorgaben sind zwingend erforderlich.

Bonn, den 6. Januar 2023