Die umfassenden und detaillierten Risikominderungsmaßnahmen wurden in einer Verordnung des Landes NRW abschließend geregelt und können im Gesetz- und Verordnungsblatt (Gv. NRW.) 2021 eingesehen werden (www.recht.nrw.de). Die umfangreichen Regelungen des BVL und die Verordnung des Landes NRW dienen dem Schutz aller Nicht-Zielorganismen. In der angehangenen PDF-Datei finden Sie die Punkte der Verordnung die bei der Nutzung des Saatguts zu beachten sind und wie die Nutzung beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angezeigt werden muss.
Um die Meldepflicht und die Nachbearbeitung so einfach wie möglich zu gestalten, hat die LWK NRW ein Online-Formular erstellt:
Nach der Meldung über das Online-Formular erhält der Landwirt eine automatisch generierte Meldebestätigung mit Stempeldatum für seine Unterlagen. Sollten Ihm/Ihr ein Fehler beim Ausfüllen des Formulars unterlaufen sein, kann dieser per E-Mail an psd-meldung@lwk.nrw.de gemeldet werden. Die LWK NRW nimmt dann die Korrektur manuell vor.