Informationen und Meldepflicht für Landwirte die mit Cruiser 600 FS gebeiztes Rüben-Saatgut nutzen werden

Datum des Artikels Montag, 15.02.2021

Grundlegende Informationen zum Umgang mit Saatgut, welches nach Art. 53 (Notfallzulassung) mit Thiamethoxam gebeizt ist, sind in der Fachmeldung vom BVL (14.12.2020) gegeben.

Die umfassenden und detaillierten Risikominderungsmaßnahmen wurden in einer Verordnung des Landes NRW abschließend geregelt und können im Gesetz- und Verordnungsblatt (Gv. NRW.) 2021 eingesehen werden (www.recht.nrw.de). Die umfangreichen Regelungen des BVL und die Verordnung des Landes NRW dienen dem Schutz aller Nicht-Zielorganismen. In der angehangenen PDF-Datei finden Sie die Punkte der Verordnung die bei der Nutzung des Saatguts zu beachten sind und wie die Nutzung beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angezeigt werden muss.

Um die Meldepflicht und die Nachbearbeitung so einfach wie möglich zu gestalten, hat die LWK NRW ein Online-Formular erstellt:

Meldung Cruiser 600 FS

Nach der Meldung über das Online-Formular erhält der Landwirt eine automatisch generierte Meldebestätigung mit Stempeldatum für seine Unterlagen. Sollten Ihm/Ihr ein Fehler beim Ausfüllen des Formulars unterlaufen sein, kann dieser per E-Mail an psd-meldung@lwk.nrw.de gemeldet werden. Die LWK NRW nimmt dann die Korrektur manuell vor.